Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen
Nachstehende Themengebiete sind eine Zusammenfassung der am häufigsten gestellten Fragen. Klicken Sie auf nachstehende Links und Sie werden zu den Antworten weitergeleitet.
Sicherheit und Gasgeruch
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„Wie sicher ist Erdgas?”
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Erdgas ist ein sicherer Energieträger. Erdgasgeräte mit dem CE-Zeichen gewährleisten die Einhaltung hoher sicherheitstechnischer Standards. Den Ansprüchen der geprüften Qualität von Gasgeräten, deren Bauteilen und allen Produkten für die Gasinstallation kommt der Verband Gas & Wasser (ÖVGW) durch die Verleihung der ÖVGW-Qualitätsmarke Gas nach, um höchste Qualitätsstandards zu garantieren.
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„Warum riecht Erdgas?”
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Erdgas ist eigentlich farb- und geruchlos. Erst durch die Beimischung eines Duftstoffes – man spricht bei diesem Vorgang von Odorierung – bekommt Erdgas einen unangenehmen, stechend scharfen Geruch. Kleinste Mengen können dadurch sofort wahrgenommen werden.
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„Was sagt das CE-Zeichen aus?”
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Das europäische Kennzeichen (europäisches Konformitätszeichen) gewährleistet die Einhaltung sicherheitstechnischer Mindestanforderungen. Das CE-Zeichen ist das verpflichtende Freiverkehrszeichen. Die Verleihung erfolgt aufgrund einer Prüfung nach europäisch harmonisierten Normen.
Die ÖVGW-Qualitätsmarke garantiert zusätzlich zum CE-Zeichen:
- Regelmäßige Kontrollprüfungen
- Betriebssicherheit
- Gebrauchstauglichkeit
- Garantierte Ersatzteillieferungen
- Umweltfreundlichkeit
- Zuverlässigkeit
- Modernste Technik
- Einen einfachen Kaminbefund
- Hoher Benutzerkomfort
- Überprüfte Anleitungen
Die Prüfgrundlagen der ÖVGW sind ein verlässlicher Maßstab für einwandfreie Produkte. Geprüft durch unabhängige akkreditierte Prüfstellen erfolgt die Verleihung dieses Qualitätszeichens auf Vorschlag des Prüfausschusses durch den Vorstand der ÖVGW.
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„Wie soll ich mich bei Gasgeruch verhalten?”
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- Vermeiden Sie Funken oder Flammen. Achtung: Betätigen Sie keine Schalter und benützen Sie nicht das Telefon!
- Öffnen Sie die Fenster.
- Drehen Sie den Gashahn zu.
- Warnen Sie Mit- und Hausbewohner. Achtung: Nicht klingeln, sondern klopfen!
- Verlassen Sie Haus oder Wohnung und rufen Sie den Gasnotruf 128 an.
- Teilen Sie Ihrem Erdgasversorgungsunternehmen Namen und komplette Adresse mit, dann warten Sie bitte in der Nähe auf den Einsatzwagen.
NOTRUFNUMMER 128
Die österreichweite Gas-Notrufnummer! Bei Gasgeruch oder anderen alarmierenden Gas-Notfällen kann man unter dieser Nummer kostenlos Hilfe anfordern. Die Notrufnummer 128 funktioniert ohne Vorwahl in ganz Österreich. Bitte nur in echten Notfällen wählen!
Zählerstand- und Erdgasabrechnungen sowie Erdgasverbrauch
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„Wie wird die Ablesung des Erdgas-Zählerstandes verrechnet?”
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Für die jährliche Zählerablesung werden Kosten entsprechend dem „Preisblatt für sonstige Leistungen“ der OÖ. Ferngas Netz GmbH in Höhe von Euro 4,80 inkl. MWSt. verrechnet.
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„Muss der Zählerstand abgelesen werden?”
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Die Ablesung ist für die konkrete Mengenermittlung des Jahresverbrauchs erforderlich. Im Netz der OÖ. Ferngas Netz GmbH findet jährlich eine Ablesung durch den Netzbetreiber statt. Auf Anforderung können Kunden ihren Verbrauch auch per E-Mail mitteilen.
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"Warum wird in kWh und nicht in Bm³ abgerechnet und wie lautet der Faktor?"
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Faktor – Umrechnung von Bm³ in kWh:Aufgrund der geltenden Rechtslage wird die gelieferte Erdgasmenge in kWh (Kilowattstunde – Einheit des Energieinhaltes) abgerechnet. Die vom Zähler aufgezeichnete verbrauchte Erdgasmenge in Bm³ (Betriebskubikmeter) wird dazu mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Die wesentlichen Größen zur Bestimmung des Umrechnungsfaktors sind der behördlich festgesetzte Verrechnungsbrennwert in kWh/Nm³ sowie die geografische Höhe und der Einbauort Ihres Zählers. Nähere Informationen finden Sie dazu auf den Internetseiten Ihres Netzbetreibers.
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"Mieterwechsel: Was muss bei wem gemeldet werden?"
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Die Meldung sollte vorzugsweise schriftlich (Unterschrift Vor- und Nachmieter) an die OÖ. Ferngas Netz GmbH, unter Angabe folgender Details erfolgen:
- Zählerstand
- Datum
- Nachsendeadresse des Vormieters
- Nachmieter
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"Wie errechnet sich die Höhe des Teilbetrages?"
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Der Teilzahlungsbetrag, der jeden Monat fällig ist, wird aus dem Verbrauch der Vorperiode (des Vorjahres) errechnet und beträgt 1/12 der Erdgas-Rechnung bei monatlicher Teilzahlung. Bei zweimonatlicher Teilzahlung entspricht dieser Betrag 1/6 der Erdgas-Rechnung. Am einfachsten und bequemsten ist die Zahlung mittels Abbuchungsauftrag, um termingenau und ohne Aufwand die Erdgas-Rechnung zu begleichen. Der vorgeschriebene Betrag wird zum vereinbarten Zeitpunkt vom Konto abgebucht.
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„Gibt es eine Verbrauchsverpflichtung?”
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Es gibt derzeit keine Verbrauchsverpflichtung für Kunden der OÖ. Gas-Wärme GmbH. Aus diesem Grund wurde auch von der staatlichen Aufsichtsbehörde E-Control in der Tarifverordnung eine Pauschale eingeführt, die beispielsweise die Fixkosten bei einem stillliegenden Anschluss decken soll.
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„Wovon hängt mein Verbrauch an Erdgas ab?”
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Der persönliche Erdgasverbrauch hängt von mehreren Faktoren ab: Im Besonderen von der Größe der bewohnten Fläche, dem persönlichen Heizungsverhalten sowie dem technischen Zustand des Gebäudes und des Heizgerätes. Kunden mit erdgas+card können zudem einen Energie-Check durch einen geprüften Energieberater der OÖ. Gas-Wärme GmbH in Anspruch nehmen.
Vertragslaufzeit oder Versorger-Wechsel
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„Muss ich bei einer 3-Jahresbindung weiterhin Erdgas beziehen, auch wenn ich ausziehe oder mein Haus verkaufe – und muss ich das extra kündigen?”
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Grundsätzlich sehen die Vertragsbedingungen vor, dass jedenfalls ein Kündigungsrecht besteht, wenn in Folge eines Umzugs kein Erdgas mehr bezogen werden kann. In diesem Fall sollte die OÖ. Gas-Wärme GmbH aber informiert werden, damit beim alten Erdgasanschluss keine weiteren Kosten mehr anfallen. Beim Umzug in ein neues Objekt, das mit Erdgas von der OÖ. Gas-Wärme GmbH versorgt wird, läuft der Erdgasvertrag weiter und man kann selbstverständlich die erdgas+card mit allen Vorteilen behalten.
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„Was ist zu beachten, wenn ich ein Angebot von einem anderen Versorger bekomme?”
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Seit der Liberalisierung bieten auch neu hinzukommende Erdgas-Lieferfirmen ihre Leistungen am Markt an. Wer ein Angebot eines anderen Unternehmens in Betracht zieht, sollte unbedingt das gesamte Angebotspaket mit allen Zusatzangeboten, Nebenkosten und gegebenenfalls Einschränkungen bei Komfort und Qualität vergleichen. Die OÖ. Gas-Wärme GmbH liefert Erdgas und bietet ihren Kunden zusätzlich eine breite Palette an Extras – wie die Vorteile der erdgas+card und die Sicherheit des größten regionalen Erdgasversorgers Oberösterreich.
Bevor ein Vertrag mit einem anderen Anbieter unterschrieben wird, ist es auf jeden Fall wichtig, auch unabhängige Stellen wie zum Beispiel die Arbeiterkammer zu kontaktieren, da auch mit der Liberalisierung viele dubiose Mitbewerber um Kunden feilschen. Jedenfalls ist es ganz wichtig, dass man auch das Kleingedruckte aller Verträge liest.
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„Wann kann ich meinen Vertrag mit der OÖ. Gas-Wärme GmbH kündigen?”
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Grundsätzlich sehen die Vertragsbedingungen vor, dass nach dem ersten Bezugsjahr alle sechs Monate mit einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Zudem gibt es auch längere Bindungen mit den erdgas(+)card–Vorteilen. Darüber hinaus haben Konsumenten - aus Gründen der Fairness - eine Kündigungsmöglichkeit, falls der Erdgaspreis erhöht wird.
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„Wie kann ich den Preis vergleichen?”
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Seit der Erdgasmarkt-Liberalisierung gibt es verschiedenste Erdgasanbieter und alle Kunden haben die Möglichkeit, ihren Erdgasversorger frei zu wählen. Beim Vergleich ist es wichtig, auf das gesamte Leistungsangebot zu achten. Die OÖ. Gas-Wärme GmbH bietet neben der reinen Energielieferung auch noch andere vielfältige Vorteile, wie kompetente Energieberatung regional vor Ort, spezielle Förderungen, die Versorgungssicherheit von einem der größten Erdgasversorger Oberösterreichs sowie eine maßgeschneiderte Notfallabsicherung für die Kunden. In Anbetracht des gesamten Leistungspaketes ist die OÖ. Gas-Wärme GmbH damit ein Kostenführer in Österreich. Vergleichen lassen sich die Leistungen der OÖ. Gas-Wärme GmbH mit anderen Anbietern, indem man verschiedene Angebote einholt.
Unternehmen OÖ. Gas-Wärme GmbH
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„Warum gibt es die OÖ. Ferngas AG und die OÖ. Gas-Wärme – wer ist wofür zuständig?”
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Seit Oktober 2002 ist der österreichische Erdgasmarkt vollständig liberalisiert. Das neue Gaswirtschaftsgesetz führte zu einigen Neuerungen und Veränderungen. So wurde die Gaswirtschaft beispielsweise gesetzlich verpflichtet, eine Trennung von Netzbetreiber und Erdgashändler vorzunehmen. Bei der OÖ. Ferngas AG ergaben sich damit folgende Änderungen: Die OÖ. Ferngas AG-Tochtergesellschaft – die OÖ. Ferngas Netz GmbH - betreibt das Erdgasleitungsnetz. Neu hinzu kam, dass die Kunden ihr Erdgas seit Oktober 2002 von der OÖ. Gas-Wärme GmbH, ebenfalls einer 100%-Tochtergesellschaft der OÖ. Ferngas AG, beziehen. Mit Oktober 2009 fusionierte die erdgas oö. GmbH & Co KG mit der ENSERV Energieservice GmbH & Co KG in die OÖ. Gas-Wärme GmbH. Die OÖ. Gas-Wärme ist mit allen Rechten und Pflichten in die bestehende Vertragsverhältnisse eingetreten, das heißt, sämtliche zur Erdgasversorgung erforderlichen Leistungen werden von der OÖ. Gas-Wärme im Sinne eines Generalunternehmens gebündelt. Die Kunden erhalten dadurch alles komfortabel aus einer Hand.
Zusammenfassend bedeutet dies: Die Liberalisierung des österreichischen Erdgasmarktes bedingt eine Trennung von Netzbetreiber (OÖ. Ferngas Netz GmbH) – dieser ist zuständig für den Betrieb, die Instandhaltung und die Steuerung des Erdgasleitungsnetzes – und Erdgashändler (OÖ. Gas-Wärme) – sorgt für die Versorgung der Kunden mit Erdgas sowie die umfassende Kundenberatung.





